Kurzzusammenfassung
Deutlich höhere Bußgelder seit 2025: In Deutschland kosten innerorts schon 16–20 km/h zu schnell 70 €, ab 26 km/h drohen Punkte und Fahrverbote. Auch Nachbarländer wie Schweiz und Frankreich bestrafen Verstöße oft deutlich härter.
Licht- und Alkoholregeln im Ausland strenger: In vielen Ländern ist Tagfahrlicht oder Abblendlicht auch tagsüber Pflicht; Alkoholgrenzen ähneln Deutschland, aber Strafen sind oft höher und Fahrverbote länger.
Ausländische Bußgelder werden vollstreckt: Ab 70 € können EU-Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden – Ignorieren kann teuer werden, vor allem bei erneuter Einreise.
Die Osterferien sind eine erste Gelegenheit, dem Alltag im Zuge einer Urlaubsreise zu entkommen. Wer dabei auf das Fliegen verzichten und stattdessen das benachbarte europäische Ausland bereisen möchte, nutzt hierzu meistens immer noch das eigene Auto. Das bietet eine schnelle und flexible Möglichkeit, das Urlaubsziel zu erreichen. Aber Achtung – die Kenntnis der besonderen Verkehrsregeln der Nachbarstaaten allein ist längst noch kein Schutz vor Vergehen.
Auch vor der Grenze Regeln einhalten
Noch weniger hilft das Wissen um europäische Regularien, wenn es schon auf den Straßen der Heimatregionen zu Übertretungen kommt. Der deutsche Bußgeldkatalog ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2001 ein umfangreiches Werk, mit entsprechend vielen Möglichkeiten für Verstöße. Die abgedeckten Bereiche reichen von Geschwindigkeitsübertretungen bis Überladungen, berücksichtigt wird zudem das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Das macht in manchem Fall den Unterschied zwischen Bußgeld und Straftat aus.
Die ‚gute‘ Nachricht ist immerhin: An der Höhe der Regelsätze wurden seit der umfassenden Erhöhung im Jahr 2025 keine weiteren Änderungen vorgenommen. Damit gelten auch im aktuellen Kalenderjahr die bestehenden Bußgelder für Pkw und Motorräder. Änderungen betreffen vor allem Motorräder, Lkw, Elektromobile oder Carsharing. Ansonsten drehen sich geplante Anpassungen um Abgasregulierung, Fahrzeuglautstärke und Sicherheit.
Die Regeln jenseits der Grenzen
Unabhängig davon, wohin in Europa die Reise gehen soll, ist es immer empfehlenswert, sich mit den jeweiligen Verkehrsregeln und Bußgeldkatalogen auseinanderzusetzen. Das dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern eben auch der Urlaubskasse: Die Sanktionen, die bei den europäischen Nachbarn drohen, sind teilweise deutlich härter als in Deutschland.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Deutschland (innerorts)
bis 10 km/h zu viel: 30 €
11–15 km/h: 50 €
16–20 km/h: 70 €
21–25 km/h: 115 € + 1 Punkt
26–30 km/h: 180 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bei Rückfall)
31–40 km/h: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
41–50 km/h: 400 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
51–60 km/h: 560 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
61–70 km/h: 700 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: bis zu 800 € + bis zu 3 Monate Fahrverbot
Deutschland (außerorts)
bis 10 km/h: 20 €
11–15 km/h: 40 €
16–20 km/h: 60 €
21–25 km/h: 100 € + 1 Punkt
26–30 km/h: 150 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bei Rückfall)
31–40 km/h: 200 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
41–50 km/h: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h: 480 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
über 60 km/h: bis zu 700 € + bis zu 3 Monate Fahrverbot
Schweiz
Innerorts: ab ca. 40 CHF bei leichter Überschreitung, bis ca. 250 CHF bei stärkerem Tempoverstoß; ab etwa 16 km/h droht eine offizielle Vorladung oder Lizenzentzug.
Außerorts: ab ca. 40–240 CHF; ab etwa 21 km/h kann eine Vorladung erfolgen.
Auf Autobahnen: ab 20–260 CHF; ab ungefähr 25 km/h zu viel kann ebenfalls eine Vorladung mit Fahrverbot folgen.
Besonders schwere Überschreitungen führen meist zu Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsentzug.
Frankreich
Innerorts (≤ 50 km/h Zone): bis zu 20 km/h zu viel – 135 € (reduzierbar auf 90 € bei schneller Zahlung); bei 20–49 km/h bis zu 375 €; ab 50 km/h über dem Limit bis zu 1 500 €.
Außerorts: bis 20 km/h zu viel – meist 68 €, ansonsten stufenweise höhere Bußgelder je nach Überschreitung.
Bei besonders prompt Zahlung oft ermäßigte Beträge, bei Zahlungsverzug höhere Strafen oder Vollstreckung.
Anstelle von Punkten kann bei bis zu 5 km/h Überschreitung keine Punktesanktion mehr erfolgen.
Lichtpflicht
Deutschland bleibt eine der Ausnahmen: Tagfahrlicht ist tagsüber nicht verpflichtend. In Ländern wie Italien, Rumänien, Ungarn, sowie in fast allen skandinavischen Staaten (außer Norwegen) sind Tagfahrleuchten oder Abblendlicht tagsüber Pflicht. Bußgelder hierfür liegen meist bei: Bosnien-Herzegowina oder Litauen ca. 15 €, Schweiz ca. 40 CHF, Norwegen bis ca. 160 €, Estland ca. 190 €, Russland bis 200 €.
Alkoholfahrten
Deutschland: Bei über 0,5 ‰ gibt es ca. 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter zahlen bis zu 1 500 € und kassieren bis zu 3 Monate Fahrverbot.
Österreich: Mindestbußgeld bei etwa 300 €. Wird ein Alkoholtest verweigert, wird 1,6 ‰ unterstellt – das bedeutet 6 Monate Fahrverbot und Nachschulung.
Schweiz: 0,5–0,79 ‰ = Verwarnung plus 600–800 CHF. Ab 0,8 ‰ (qualifizierte Trunkenheit) entscheidet ein Richter – meist +3 Monate Fahrverbot. Ab 1,6 ‰ sofort Führerscheinentzug.
Frankreich: Ab 0,5 ‰ mindestens 135 € Bußgeld. Die Mitführung eines Alkoholtesters gilt nur noch als Empfehlung – keine Sanktionen.
Zahlen oder nicht?
Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, kann innerhalb der dort geltenden Fristen Einspruch einlegen. Ignorieren birgt Risiken: Bei einer Rückkehr ins Land droht Vollstreckung – seit 2013 erleichtert ein EU-weites Abkommen die grenzüberschreitende Vollstreckung. Bußgelder ab ca. 70 € können auch in Deutschland durchgesetzt werden; jedoch droht für ausländische Verstöße keine Eintragung in das deutsche Fahreignungsregister.